WIRFÜRRETZ | IMMER AKTUELL INFORMIERT
AUS DEM GEMEINDERAT
ÖVP gegen Radweg
17.11.2023 | 11:00 Uhr
In der Sitzung des Gemeinderates am 24. Oktober 2023 wurde von den Grünen ein Dringlichkeitsantrag eingebracht, um sich mit der mit der Problematik der fehlenden Radwege in Retz auseinander zu setzen. Der Gemeinderat sollte einen Grundsatzbeschluss fassen, dass so schnell wie möglich ein Fahrradweg zwischen Obernalb und Retz geschaffen wird. Der Antrag wurde von der ÖVP abgelehnt.
StR Felix Wiklicky bedauerte die Ablehnung des Antrags: „Es ist bedauerlich, dass der Antrag nicht einmal die Aufnahme in die Tagesordnung geschafft hat, um eine weitere Diskussion im Gemeinderat über das Thema zuzulassen.“ Weiters verwies er darauf, dass WIRFÜRRETZ bereits in den Jahren 2017/18, also noch vor der Sanierung und Neugestaltung der Straße von Obernalb nach Retz bereits mehrfach auf die Notwendigkeit eines Radwegs aufmerksam gemacht hat. Auch dies wurde damals von der ÖVP-Mehrheit nicht berücksichtigt.
Nachzulesen in unserer Zeitung vom November 2018.
Der Wunsch eines Radweges zwischen Obernalb und Retz wurde, in den vom Retzer Bürgermeister abgehaltenen Bürgerinformation nach dem Sommer, von den Obernalbern vorgebracht. Ein Wunsch der Obernalber also. In unzähligen Gesprächen mit den Obernalbern wurde immer wieder auf die gefährliche Situation der Radfahrer, die von Obernalb nach Retz fahren, hingewiesen. Es wird oft der Gehsteig verwendet, das ist aber nach STVO nicht zulässig. Und das Befahren der Straße bringt oft gefährliche Situationen.
Die Lösung – ein Radweg – aber der wurde jetzt von der Retzer ÖVP abgelehnt.
WIRFÜRRETZ | FÜR EIN LEBESWERTES RETZ
ZUSCHUSS
NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss
BEANTRAGEN
19.4.2023 | 9:00 Uhr
Ab 19.4.2023 kann der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich beantragt werden (bis 30. Juni 2023).
Auf der Website des Landes befindet sich ein Online-Formular.
Oder man bestellt telefonisch – 02742 9005 15970 – das Formular.
Alle Niederösterreicher*innen über 18 Jahre, mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich können einen Antrag stellen. Das jährliches Bruttohaushaltseinkommen, für 1 Person, beträgt 40.000 Euro. Bei Mehr-Personen-Haushalten liegt diese Grenze bei 100.000 Euro.
150 Euro bekommt ein Ein-Personen-Haushalt einmalig, ein Zwei-Personen-Haushalt 200 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt 250 Euro, ein Vier-Personen-Haushalt 300 Euro und ein Fünf-Personen-Haushalt 350 Euro.
Details gibt es auf der Website des Landes Niederösterreich.
In Retz können unverschuldet in Not geratene Retzer*innen, ein Ansuchen für finanzielle Unterstützung an die Bürgerspitalstiftung richten. Der Antrag kann in der Stadtgemeinde Retz abgegeben werden.
> Kundmachung Bürgerspitalstiftung
WIRFÜRRETZ | IMMER ZUVERLASSIG INFORMIERT
KINDER IN RETZ
Ferienbetreuung für Retzer Kinder
12.4.2023 | 7:00
Die Stadtgemeinde Retz, weitet für die Sommerferien 2023, die Ferienbetreuung aus. Eine bis zu 400 Euro hohe Kaution ist zu hinterlegen.
Damit die Retzer Eltern ihre Sommerbetreuung ihrer Kinder planen können, gibt es zwischen dem 1. Juli und dem 3. September 2023 eine Ferienbetreuung (ab 3 Kinder). Im Zeitraum 31. Juli – 4. August 2023 ist die Ferienbetreuung geschlossen und es gibt auch keine andere Betreuungsmöglichkeit.
Bis zum 30. April 2023 ist eine verbindliche Bedarfsmeldung abzugeben. Pro Tag Ferienbetreuung sind 10 Euro als Kaution fällig. Also maximal 400 Euro. Die Kaution wird am Ende der Ferienbetreuung zurückbezahlt. Kommt ein Kind nicht zur angemeldeten Betreuungszeit, werden 10 Euro pro Tag einbehalten.
Für die Ferienbetreuung von 7:00 – 13:00 entstehen keine Kosten. Außerhalb dieser Zeiten wird der übliche Tarif verrechnet. Bis 20 Stunden im Monat 59,90 Euro, bis 40 Stunden im Monat 89,70 Euro und bei mehr als 40 Stunden im Monat 119,60 Euro. Zusätzlich ist, pro Monat, der Spiel- und Beschäftigungsbeitrag von 12 Euro zu bezahlen. Mittagessen wird zum üblichen Preis verrechnet.
Wo die Ferienbetreuung stattfindet wird nach der Bedarfserhebung festgelegt und bekannt gegeben.
Die Ferienbetreuung für die Retzer Kinder ist eine tolle Sache. Das aber eine Kaution von bis zu 400 Euro eingehoben wird ist doch hart. Eine Kaution schreibt die NÖ Landesregierung nicht vor, aber Retz hat anders entschieden. Das ist nicht sozial verträglich.
WIRFÜRRETZ | IMMER RASCH INFORMIERT
MEHR SICHERHEIT
Neuer Schutzweg über L1026
Höfleiner Straße / EUROSPAR
6.4.2023 | 18:00 Uhr
Eine jahrelange Forderung von WIRFÜRRETZ wird jetzt umgesetzt.
In der Höfleiner Straße wird ein Schutzweg über die L1026 in der Höhe des EUROSPAR errichtet. Damit können die Schüler:innen, die mit der ÖBB nach Retz kommen, sicher diesen gefährlichen Straßenabschnitt überqueren.
Schon seit 2018 fordert WIRFÜRRETZ ein Verkehrskonzept für diesen gefährlichen Bereich. In einem Artikel in unserer WIRFÜRRETZ Zeitung Ausgabe November 2018 haben wir die Retzer:innen darüber informiert.
Es freut uns sehr, dass die WIRFÜRRETZ Ideen und Forderungen doch umgesetzt werden. Schade, dass es so lange gedauert hat.
WIRFÜRRETZ | IMMER DIE BESSEREN VORSCHLÄGE
ÖBB BAHNSPERREN
Strecke zwischen Retz und Stockerau über den Sommer gesperrt
28.3.2023 | 11:00
Wie fast jeden Sommer, Sperre der Nordwestbahn.
Die Bahnstrecke zwischen Retz und Stockerau soll modernisiert werden und daher wird die Strecke auf der Nordwestbahn über die Sommermonate gesperrt. Zwischen 30.06.2023 und 04.09.2023 fahren in diesem Bereich keine Züge. Die Bahnhöfe Göllersdorf, Hetzmannsdorf/Wullersdorf und Guntersdorf werden modernisiert. Der Zellerndorfer Bahnhof wird moderner und auch barrierefrei gemacht. An sieben Bahnhöfen werde die Bahnsteige verlängert, damit längere Züge eingesetzt werden können.
Gleisservice
Laut ÖBB-Aussendung soll eine „zeitgemäße Ausstattung“ erfolgen. Die Modernisierung der Bahnhöfe und ein Service an Gleisen und Weichen wird vorgenommen. 9 Wochen müssen die Pendler auf den Schienenersatzverkehr auszuweichen. Von den einzelnen Bahnhöfen werden Busse bereitgestellt, wo man die Möglichkeit hat bis nach Stockerau zu fahren und von dort weiter mit der Bahn nach Wien.
Vielleicht kommt auch irgendwann, der notwendige 2-gleisige Ausbau der Bahnstrecke bis Retz.
WIRFÜRRETZ | IMMER AKTUELL INFORMIERT
WAHLKAMPF IN NÖ
RETZ ist zuplakatiert
20.1.2023 | 11:00
Es ist unverkennbar – es sind bald Wahlen. Genau, Wahlen zum Niederösterreichischen Landtag. Am 29.1.2023 ist es soweit.
Aber muss eine so schöne Stadt, wie Retz, so mit Plakaten zugepflastert werden?
Die NÖ ÖVP, nein nicht ÖVP, sondern die Niederösterreich Partei will 6 Mio. Euro ausgeben und diese Kosten auch nicht überschreiten. Diese 6 Mio. Wahlkostenobergrenze wurde 2018 von der ÖVP um 647.779,50 Euro überschritten, was eine Strafzahlung von 26.000 Euro nach sich zog. Eine Strafe in so einer Höhe tut aber nicht weh.
Die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben sind im Art. 1 § 110 der NÖ Landtagswahlordnung 1992 geregelt, diese Obergrenze wurde im Februar 2017 beschlossen.
Was machen SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS?
Die Kostengrenze bei der FPÖ ist drei Millionen Euro. Wie viel Geld genau für den freiheitlichen Wahlkampf ausgegeben wird, beantwortet die FPÖ nicht.
Auch mit 3 Mio. Euro ist die niederösterreichische Sozialdemokratie, die SPÖ, in ihren Wahlkampfkosten begrenzt. Konkrete Zahlen sind nicht bekannt.
Das Budget der Grünen, für den Landtagswahlkampf, beträgt 1,1 Mio. Euro.
Die NEOS geben 1,3 Mio. Euro aus – und zeigen volle Kostentransparenz.
Alle Parteien müssen ihre Ausgaben nach der Wahl melden. Dann stehen die tatsächlich aufgewendeten Mio. Euro fest. Man wird sehen ob die NÖ ÖVP – also die Niederösterreich Partei – auch die an ihre Mitglieder versendeten NÖ Fahnen in ihre Wahlkampfkosten aufnimmt. Es wurden zum Landesfeiertag Fahnen in den blau-gelben Landesfarben samt Wappen an alle ÖVP-Mitglieder versendet.
Die Wahlwerbung verschlingt Unmengen an Geld. Mit den vielen Mio. Euros könnten in NÖ einige Kindergärten gebaut werden. Das wäre sinnvoll eingesetztes Geld und eine Investition in die Zukunft unserer Kinder.
WIRFÜRRETZ | immer besser informiert
ABFALLBESEITIGUNG
Gelber Sack und Gelbe Tonne NEU
4.11.2022 | 8:00 Uhr
Ab 2023 werden in ganz Österreich alle Verpackungen aus Kunststoff wie Joghurtbecher, Plastikfolien oder Plastikflaschen zusammen mit Verpackungen wie Getränkekartons im Gelben Sack oder der Gelben Tonne gesammelt.
In NÖ wird die Sammlung von Verpackungen aus Kunststoff (auch bekannt unter Leichtverpackungen) ab 2023 vereinheitlicht. Neben Leichtverpackungen kommen ab 1.1.2023 auch Metallverpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. NÖ hat sich damit für eine komfortable und einfache Umstellung entschieden, welche nur 1x erfolgt und nicht 2x (ab 2025) wie z.B. in anderen Bundesländern in Österreich.
Was kommt genau ab 2023 in den Gelben Sack / Gelbe Tonne?
Alle Verpackungen, außer Glas und Papier, kommen ab 1.1.2023 in NÖ in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne. Das sind z.B.
Kunststoffverpackungen Hohlkörper (z.B. PET-Flaschen, Shampooflaschen)
Verpackungen aus Kunststoff (z.B. Joghurtbecher, Wurst- und Käseverpackungen)
Verpackungen aus Metall und Aluminium (z.B. Getränke- und Konservendosen, Kronkorken)
Verpackungen aus Materialverbund (z.B. Getränkekartons, Chipsverpackungen)
Verpackungen aus Styropor (z.B. bei Elektronik-Geräten)
Mehr Infos unter:
https://www.insgelbe.at/
Tragen Sie wieder eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Lassen Sie sich impfen.
Bleiben Sie gesund.
REICHT EIN PARKPLATZ?
Verkehrspolitik -
bedeutet mehr als die Errichtung von Parkmöglichkeiten
30.3.2022 | 11:00 Uhr
In der letzten Gemeinderatssitzung vom 22. März musste WIR FÜR RETZ wieder einmal feststellen, dass eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik für Retz fehlt und von der ÖVP Retz auf die Errichtung von Parkplätzen reduziert wird.
Bereits vor drei Jahren gab es heftige Diskussionen, wie seitens der Stadtgemeinde das Umfeld zur neu errichteten Tourismusschule und der Revitalisierung des ehemaligen Vereinshauskinos zum Kunsthaus Schüttkasten Retz gestaltet werden soll. Bei der im Gemeinderat zu beschließenden Vergabe eines Auftrags zur Errichtung von Parkplätzen berief sich BGM Stefan Lang auf einen mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss vom 23. Jänner 2019. Schon damals wurde von WIR FÜR RETZ ein weitreichendes Verkehrskonzept eingemahnt. StR Felix Wiklicky zitierte aus dem GR-Beschluss und stellte fest, dass weder die angekündigten Planungskonzepte erarbeitet wurden noch weitere Maßnahmen überlegt wurden:
Quelle: https://www.retz.gv.at/system/web/GetDocument.ashx?fileId=1901961&cts=1558455971
„Es gäbe die Möglichkeit, dass im Anschluss an den geplanten Zubau Richtung Norden die Fläche annähernd bis zum Kinderspielplatz mit einer geschotterten Parkfläche gestaltet wird.
Weiters soll die Gatterburgstraße und die Ranzonistraße mit einer Einbahnregelung versehen werden um das künftige Verkehrsaufkommen durch die Lehrer und Schüler in diesem Bereich zu regeln. Für ein definiertes Verkehrskonzept muss aber noch eine Verkehrsverhandlung mit den Zuständigen und der Bezirkshauptmannschaft abgehalten werden.
Es wird noch ein Planungskonzept geben und Kostenvoranschläge eingeholt werden und eine nochmalige Behandlung im Gemeinderat notwendig sein.“
Beschränkt sich die Verkehrspolitik lediglich auf die Errichtung von Parkplätzen OHNE die Anliegen der sonst betroffenen überhaupt zu erheben?
Muss sich die Mehrheit „Kraft Mehrheit“ nicht mehr an die eigenen Beschlüsse halten?
Liegt es daran, dass von den damals 6 vertretenen Personen, welche für Verkehr und Stadtplanung zuständig waren heute nur mehr 2 im Gemeinderat vertreten sind? Fehlt da die Erinnerung?
WIR FÜR RETZ erinnert an diese Versprechungen, die damals – wohl auch auf Grund der großen Anzahl von Besucherinnen und Besuchern der Gemeinderatssitzung – getroffen wurden.
In Anlehnung an ein Zitat der Landeshauptfrau (für das sie sich übrigens entschuldigt hat) sprach Wiklicky auch davon, dass die Vorschläge zur Verkehrsplanung, welche WIR FÜR RETZ im Zuge der Erstellung des Konzepts für die Bewerbung zur Landesausstellung erstellt hat, bewusst zu ignorieren sind, weil sie vom „gelben Gsindl“ kommen, die immer wieder manches kritisch hinterfragen.
Aber das sehen wir als Aufgabe der Opposition.
Überlegungen zum Verkehrskonzept
Viele Erwartungen wurden in die Präsentation der Studierenden bei der Abschlussveranstaltung des Seminars der Boku Wien Institut für Verkehrswesen gesetzt, welche am 26.01.2022 zum Thema „Erstellung eines Verkehrskonzeptes“ ihre Ergebnisse präsentiert haben. Die durchaus ambitionierten Vorschläge der drei Teams des Projektauftrags umfassten die Bereiche:
Verbesserung des Radverkehrs - Maßnahmenvorschläge für die Stadtgemeinde
Parksituation in der Gemeinde und Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Parkraumerhebung des Teams
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen an drei ausgewählten Kreuzungen
Mehr dazu unter: https://boku.ac.at/rali/verkehr/weitere-news/seminar-erstellung-eines-verkehrskonzeptes
Umfassendes Verkehrskonzept erforderlich
Bei der Präsentation der Vorschläge der Studierenden wurde bald sehr klar, dass der Umfang des Projektauftrags nicht für die Konzeption eines Gesamtkonzepts ausreichend Niederösterreich - https://www.noel.gv.at/noe/Verkehrsberatung.html
Hier hat der Bürgermeister um eine Verkehrsberatung bei der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten anzusuchen. Weiters muß das Themenfeld der Beratung angegeben werden. Z.B.: Schulwegsicherung, Tempo 30, Begegnungszone, Straßenraumgestaltung, etc.
Auch die Berücksichtigung der Interessen von verschiedenen Anspruchsgruppen ist erforderlich. So sind es nicht nur die Autofahrerinnen und Autofahrer sondern auch
Bewohner und Anrainer im Kerngebiet und in den Katastralgemeinden
Zweitwohnsitzer, Gäste und Besucher der Bewohnerinnen und Bewohner
Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel
Radfahrer, Fußgeher, Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kinder, …..
Besucherinnen und Besucher der Stadt, Tages- und Nächtigungsgäste welche öffentlich anreisen, mit Reisebussen kommen, wandern, mit dem Rad, dem Motorrad und anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben und Institutionen im Stadtbereich und im Umfeld, welche mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln anreisen
Kundinnen und Kunden, welche Geschäfte, Betriebe, Dienstleister und Institutionen im Stadtbereich und im Umfeld in Anspruch nehmen
Betriebe mit Firmenfahrzeugen, Lieferanten und Zustelldienste
Besucherinnen und Besucher von Festen und Veranstaltungen
und wohl noch viele mehr
Einige der verkehrspolitischen Maßnahmen der letzten Jahre waren weder umfangreich durchdacht noch konsequent und weitreichend und übergreifend überlegt. Denken Sie z.B. nur an:
Abstimmung im GR über die Kurzparkzone in der Klostergasse (mit Verweis einer angeblich „befangenen“ Gemeinderätin aus der Gemeinderatssitzung)
Einführung und Aufhebung der Kurzparkzone in der Kremserstraße zwischen Roseggergasse und Shell-Tankstelle
Verordnung über die Einführung einer Kurzparkzone im gesamten Bereich der KG Stadt Retz ohne Alternativen für Stadtbewohner und MitarbeiterInnen von Betrieben (diese ist derzeit nicht umgesetzt)
Beschluss, Aufhebung und neuerlicher Beschluss einer Überarbeitung der Gebührenpflicht für Sonderbewilligungen für Kurzparkzonen im Stadtbereich
Auflassung der Parkplätze für Reisebusse ohne Schaffung von Alternativangeboten
„Provisorische Verlegung“ der Stellplätze für Wohnmobile auf den wenig attraktiven Friedhofsparkplatz außerhalb des Stadtzentrums https://www.retz.gv.at/de/Reisemobilstellplatz_Retz
Großteils fertig geworden ist die P&R Anlage im Bahnhofsbereich. Schade, daß es nicht möglich war, dort auch Platz für versperrbare Radboxen zu schaffen. Diese können von den Nutzern angemietet werden und bieten auch eine Auflademöglicheit für E-Bikes. Z.B. https://vorarlberg.orf.at/stories/3069010
Gut angenommen wird auch die Einführung des SchulGehBus der VS-Retz, wobei angedachte Verbesserungen bei den Gehwegen umgehend umgesetzt werden sollten. https://www.unser-klima.at/unsere-projekte/mobilitaet
Es ist wohl klar, dass nicht alle Interessen aller Gruppierungen vollinhaltlich erfüllt werden können. Aber ein ambitionierter Schritt, die Stadtgemeinde Retz für Bewohner, Besucher, Gäste, Mitarbeiter, Unternehmen, Schüler, Kinder, Sportler, Personen mit besonderen Bedürfnissen und viele mehr attraktiv zu machen ist dringend notwendig.
Einen Vorschlag von WIRFÜRRETZ gibt es schon seit 2020:
>> PARKDECK RETZ beim Schüttkasten
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Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Lassen Sie sich impfen.
Bleiben Sie gesund.
COVID MASSNAHMEN NEU
Die NEUEN Covid Maßnahmen
7.1.2022 | 8:00 Uhr
Quarantäne-Regeln (ab 8. Jänner)
Keine Unterscheidung zwischen K1 oder K2 mehr, sondern es gibt nur noch Kontaktpersonen.
Man ist keine Kontaktperson mehr, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten.
Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen.
Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.
Verstärkte Kontrollen
"Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen ab 11. Jänner.
2G-Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen).
Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID- Maßnahmen (ab 3. Februar).
Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar).
Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner)
FFP2 Maske auch outdoor wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc.
(Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
Die Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
Home-Office soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
Gültigkeit Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert.
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WAHLEN IM GEMEINDERAT
Retzer Gemeinderat hat gewählt
18.12.2021 | 8:00 Uhr
Am 17.12.2021 fanden Wahlen im Retzer Gemeinderat statt. Diese Wahlen wurden notwendig, da Helmut Koch am 7.12.2021 als Bürgermeister der Stadtgemeinde Retz zurückgetreten ist. Koch verzichtete auch auf sein Gemeinderats-Mandat.
Es wurden: ein Bürgermeister, eine Vizebürgermeisterin und ein Stadtrat vom Gemeinderat neu gewählt.
Die ÖVP hat ONLINE die Ergebnisse der jeweiligen Wahlgänge übertragen. Diese ONLINE Übertragung ist sehr bemerkenswert, hat die ÖVP ja erst gegen eine ONLINE Übertragung bei einer Gemeinderatssitzung gestimmt.
Wahlergebnisse:
Wahl zum Bürgermeister:
23 abgegebene Stimmen, 1 Stimme ungültig. 19 Stimmen für Stefan Lang, 3 Stimmen für Daniel Wöhrer. Damit wurde Stefan Lang zum neuen Bürgermeister der Stadt Retz gewählt.
Wahl zur Vizebürgermeisterin:
23 abgegebene Stimmen, 1 ungültige Stimme, 22 Stimmen gültig für Eva Heilinger. Damit hat Retz, mit Eva Heilinger, zum ersten Mal eine Vizebürgermeisterin.
Wahl zum Stadtrat:
23 abgegebene Stimmen, 2 ungültige Stimmen, 21 Stimmen gültig für Stefan Fehringer. Damit rückt Stefan Fehringer als Stadtrat nach.
WIRFÜRRETZ | IMMER UMFANGREICH INFORMIERT
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ORANGE THE WORLD 2022
ORANGE THE WORLD
Eine Kampagne gegen Gewalt an Frauen
25.11.2021 | 8:00 Uhr
Weltweit ist jede 3. Frau von Gewalt betroffen. In Österreich erfährt jede 5. Frau ab ihrem 15. Lebensjahr psychische, physische und/oder sexuelle Gewalt.
Nach wie vor zählt Gewalt an Frauen zu einer der an den weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. COVID-19 hat die Problematik weiter verschärft und verdeutlicht, dass Gewalt an Frauen eine globale Pandemie ist, der Einhalt geboten werden muss. Die UN-Kampagne “Orange The World” findet jährlich zwischen dem 25. November, dem “Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen”, und dem 10. Dezember, dem “Internationalen Menschenrechtstag”, statt. Weltweit erstrahlen in diesen 16 Tagen gegen Gewalt Gebäude in oranger Farbe, um ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Die Kampagne “Orange the World” trägt somit zur Enttabuisierung dieses Themas bei. In Österreich beteiligten sich 2020 rund 200 Gebäude an der Kampagne. Auch dieses Jahr setzen wir wieder gemeinsam ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen.
WIRFÜRRETZ unterstützt diese Aktion.
16 Möglichkeiten sich gegen Gewalt stark zu machen:
Weiterführende Links:
https://www.heyalma.com/rachel-bloom-just-perfectly-broke-down-rape-culture-in-4-minutes/
https://www.unwomen.org/en/news/stories/2018/7/take-five-matcha-phorn-in
https://www.unwomen.org/en/news/stories/2018/11/in-the-words-of-emmanuella-zandi-mudherwa
https://www.unwomen.org/en/news/stories/2018/10/feature-sepur-zarco-case
https://www.unwomen.org/en/news/stories/2019/6/take-five-drita-hajdari
https://evaw-global-database.unwomen.org/en
https://www.unwomen.org/en/digital-library/publications/2019/09/discussion-paper-what-will-it-take-promoting-cultural-change-to-end-sexual-harassment
https://un-women.medium.com/twelve-feminist-books-everyone-should-read-5982a66700c7
https://www.unwomen.at/unserearbeit/kampagnen/orange-the-world/toolkit/#
WIRFÜRRETZ | WIR GEGEN GEWALT AN FRAUEN
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VERKEHRSVERBUND OST REGION
Klimaticket kommt auch für die
VOR Ostregion
30.9.2021 | 8:00 Uhr
Ein für das ganze Bundesgebiet gültiges „Klimaticket“, für öffentliche Verkehrsmittel, wird an den Start gehen. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) einigte sich offenbar mit den noch ausstehenden Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Mit dem „Klimaticket Now“ ist es möglich, jeden Linienverkehr (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehr und Verkehrsverbünde) in einem bestimmten Gebiet zu nutzen.
Es wird ab 1. Oktober im Vorverkauf auf Klimaticket.at, bei allen Schaltern von ÖBB und Westbahn und auch bei allen Vertriebsstellen der teilnehmenden Verbünde erhältlich sein. Zum Start wird es um 15 Prozent ermäßigt angeboten werden. Ab Vorverkaufsstart am 1. Oktober bis zum Nationalfeiertag kostet es somit 949 statt 1.095 Euro für ein Jahr.
Das ist eine massive finanzielle Erleichterung für die Retzer Pendler.
>> Klimaticket“ kommt wohl zum Nationalfeiertag – news.ORF.at
>> Einigung – Klimaticket: Verhandlungen abgeschlossen – NÖN.at (noen.at)
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INITIATIVANTRAG
Keine Kurzparkzone im gesamten Retzer Stadtzentrum
7.9.2021 | 19:00
Unterstützen Sie den Initiativantrag
Es gibt im Stadtzentrum von Retz, rund 100 Stellplätze für Dauerparker und rund 270 Stellplätze in verschiedenen Kurzparkzonen. Durch eine Verordnung des Bürgermeisters würde das gesamte Retzer Stadtzentrum zur Kurzparkzone erklärt werden.
Das würde die Lebensqualität der BewohnerInnen, Gäste und Besucher im Stadtzentrum deutlich beeinträchtigen und durch die Verlagerung des ruhenden Verkehrs wären die Bevölkerung im Umfeld aber auch die MitarbeiterInnen im Zentrum stark betroffen.
Initiativantrag
Warum ein Initiativantrag an den Bürgermeister?
Als Ziel des Initiativantrags soll erreicht werden, dass die Verordnung des Bürgermeisters (Verordnung) vom 14.4.2021 aufgehoben wird und in einem umfangreichen Prozess mit Einbindung der Bevölkerung die Interessen der Bewohner, Besucher und der Wirtschaft im Zentrum von Retz in einer überarbeiteten Version berücksichtigt werden.
Es soll ein langfristiges Verkehrskonzept erarbeitet werden, welches Anwohnerparkzonen, Busparkplätze, Parkmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtzentrum, Lösungen für Nächtigungsgäste und Besucher u.v.m. berücksichtigt.
Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift diesen Initiativantrag.
Unterschriftenliste
Wenn Sie in Retz wahlberechtigt sind, gilt Ihre Unterschrift.
Die Unterschriftenliste können Sie an ParkenInRetz@gmx.at mailen, oder nehmen Sie mit einem WIRFÜRRETZ Mandatar www.wirfuerretz.at/team/ Kontakt auf.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.Mai 2021 wurde der Beschluss über das gebührenpflichtige Parken aufgehoben, die Verordnung über die Kurzparkzone im gesamten Stadtzentrum jedoch nicht. Diese Verordnung kann jederzeit durch Anbringen der Verkehrstafeln umgesetzt werden. Der Initiativantrag soll das verhindern.
Dadurch wird die Parkplatzsituation rund um das Stadtzentrum deutlich beeinflusst, da dich dorthin die Dauerparkplätze verlagern werden.
Das Schreiben über die Auflagen für Sonderbewilligungen (Brief an die Anrainer), welche seit 1.Juni gelten sollten, sah massive Einschränkungen für Anrainer, Zweitwohnbesitzer, Mitarbeiter und Wirtschaftsbetriebe im Zentrum vor.
> Die NÖN Online berichtet:
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ÖSSTERREICH ÖFFNET
Österreich sperrt ab 19. Mai wieder auf
11.5.2021 | 8:00 Uhr
Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine weitgehende Öffnung der Corona-Beschränkungen ab 19. Mai geeinigt. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen aufsperren. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist.
Hier ein Überblick:
Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Lassen Sie sich impfen.
Bleiben Sie gesund.
ÖSTERREICH SPERRT WIEDER AUF
Die geplanten Öffnungsschritte
ab 19. Mai
24.4.2021 | 8:00 Uhr
Die Regierung hat den Öffnungsplan vorgestellt. Ab 19. Mai werden Gastronomie, Tourismus und Veranstaltungen, etwa im Kulturbereich, wieder möglich sein. Zwei Tage früher starten die Schulen mit dem Vollbetrieb. Die Öffnungsschritte werden von Sicherheitskonzepten begleitet. An sich ist vorgesehen, dass diese Öffnungen bundesweit geschehen. Einzelne Bundesländer werden aber abweichend vorgehen können.
Wien hat noch nicht entschieden, ob es alle Lockerungen am 19. Mai mittragen wird.
Hier eine Übersicht:
In allen Bereichen gilt eine FFP2- und Registrierungspflicht (Kontaktdaten müssen angegeben werden).
Alle Betreiber müssen ein Präventionskonzept erstellen und einen Covid-19-Beauftragten ernennen. Sperrstunde ist 22.00 Uhr.
In der Gastronomie sind in Innenräumen an einem Tisch vier Personen (plus Kinder) gestattet, im Außenbereich maximal zehn Personen.
Die Konsumation ist nur im Sitzen erlaubt, Buffets können betrieben werden.
Angestellte in der Gastronomie müssen eine FFP2-Maske tragen, wenn sie sich testen lassen, reicht ein Mund-Nasen-Schutz.
Im Kultur- und Veranstaltungsbereich muss abseits eines zugewiesenen Sitzplatzes ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
Veranstaltungen dürfen im Außenbereich mit maximal 3.000 und im Innenbereich mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden. Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen maximal zur Hälfte ausgelastet werden.
Veranstaltungen (z. B. Kongresse) ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
Beim Sport müssen im Innenbereich pro Person 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen (gilt auch für Thermen). Für die Zeit der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht.
» Information des Gesundheitsministerium
Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Bleiben Sie gesund.
LOCKDOWN GEHT WEITER
Corona-Regeln bis 2. Mai
13.4.20201 | 8:00 Uhr
Die aktuell geltenden Maßnahmen werden in Wien und NÖ bis 2. Mai verlängert um die Situation auf den Intensivstationen zu entschärfen. Schülerinnen und Schüler sollen am 26. April wieder zurück an die Schulen kommen.
Bis 2. Mai gilt:
Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr: Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur ausfolgenden Gründen erlaubt:
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen
Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, unter anderem:
Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen.
Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf COVID-19
Beruf und Ausbildung
Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung
Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.
Handel: Geöffnet bleiben nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, etwa Supermärkte, Märkte und Apotheken. Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.
Dienstleistungen: körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisörinnen und Frisöre, Masseurinnen und Masseure, Kosmetiksalons) sind geschlossen.
Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Speisen und Getränke dürfen per Lieferdienst bestellt oder zwischen 6 und 19 Uhr abgeholt werden.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kinos, Zoos, Museen, Büchereien etc.) sind geschlossen.
Sport und Jugend: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson. Sonstige Zusammenkünfte sind untersagt.
FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen an allen öffentlichen Orten sowie bei Menschenansammlungen (Märkte, Begräbnisse, beim Abholen von Speisen etc.).
In Wien gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien an folgenden Plätzen:
Donaukanal (zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke), Schwedenplatz, Maria-Theresien-Platz und Museumsquartier, Stephansplatz, Karlsplatz/Resselpark
Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.
Einreisekontrollen werden verschärft, es gibt verpflichtende Tests.
Hotels bleiben geschlossen.
Alle privaten Veranstaltungen, etwa Hochzeiten, Jubiläums- oder Geburtstagsfeiern, sind verboten. Begräbnisse sind weiterhin erlaubt, es dürfen höchstens 50 Personen daran teilnehmen.
In den Pflegeeinrichtungen sind 2 Besuchspersonen 2-mal pro Woche pro Bewohnerin oder Bewohner erlaubt.
In den Krankenhäusern: 1 Besuchsperson pro Patientin/Patient an 2 Tagen pro Woche (ab einem Aufenthalt von mindestens einer Woche).
Arbeit: Es wird, wo es möglich ist, Homeoffice empfohlen. Für die Arbeit vor Ort gilt in geschlossenen Räumen die FFP2-Pflicht, wenn sich in einem Raum mehr als eine Person gleichzeitig aufhält und keine Schutzvorrichtungen (z. B. Trennwände) vorhanden sind.
Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.
Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Bleiben Sie gesund.
INVESTITION IN RETZ
SANIERUNG & ERWEITERUNG PARK&RIDE
BAHNHOF RETZ
9.3.2021 | 8:00 Uhr
Der Vorplatz beim Bahnhof Retz wird ab Sommer 2021 saniert und erweitert. In der Gemeinderatsitzung vom 19.1.2021 wurde der Vertrag mit der ÖBB für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Retz beschlossen.
Die Sanierung kostet 1.545.200 Euro, auf die Gemeinde entfallen 309.800 Euro.
Das Land NÖ wird das Projekt mit 618.080 Euro, das sind 40 Prozent der Gesamtkosten, fördern. Am 9.3.2021 hat die NÖ Landesregierung der Sanierung und Erweiterung der Park&Ride-Anlage am Bahnhof Retz zugestimmt.
Der Bahnhof Retz ist wichtig für Berufspendlerinnen und Berufspendler aus dem Retzerland. Da die bestehende Park&Ride-Anlage an ihre Grenzen gekommen ist, wird diese nun teilweise saniert, umgestaltet und erweitert.
33 neue PKW-Stellplätze
62 Fahrradabstellplätze
Die Erweiterung umfasst insgesamt 33 neue PKW-Stellplätze sowie 62 Fahrradabstellplätze, damit stehen den Pendlerinnen und Pendlern nach Fertigstellung der Arbeiten insgesamt etwa 330 PKW-Abstellplätze und 192 überdachte Fahrradabstellplätze kostenlos zur Verfügung.
Eine wichtige Investition in die Infrastruktur, die WIRFÜRRETZ schon lange gefordert hat, wird nun realisiert.
Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Bleiben Sie gesund.
COVID-19 TESTS
Zum Friseur?
Welcher Corona-Test ist notwendig.
13.2.2021 | 16:00 Uhr
Ab Montag, dem 8. Februar, kommt es in Österreich zu einigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Termine bei Friseuren oder anderen körpernahen Dienstleistern können dann wieder wahrgenommen werden, man braucht aber einen geeigneten Corona-Test.
Das ist beim nächsten Friseurbesuch zu beachten.
Hier die wichtigsten Informationen vom Gesundheitsministerium zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen bei körpernahen Dienstleistern.
Diese Tests gelten:
Beim Friseurbesuch braucht man einen Antigen– oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dabei zählt der Zeitpunkt der Probenahme. Wichtig ist jedoch: Als Nachweis gilt das negative Testergebnis nur dann, wenn es eindeutig der Person zuordenbar ist, etwa mit einem ärztlichen Zeugnis, einem Laborbefund, dem behördlichen Testergebnis einer Teststraße oder der Testbestätigung einer Apotheke. Als Identifikationsnachweis ist ein Ausweis notwendig, wie der Führerschein oder der Personalausweis.
Vorsicht bei Selbsttests
Selbsttests, die etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt werden können, dürfen nicht als Zutrittstests verwendet werden. Es kann nicht kontrolliert werden, ob der Test richtig durchgeführt wurde und wer diesen Test durchgeführt hat.
Müssen alle Altersgruppen einen Test machen?
Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder jedoch ein eigenes Testergebnis für den Friseur.
Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?
Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde und die Polizei werden stichprobenartige Überprüfungen machen.
Ist ein Test nach einer COVID-Infektion notwendig?
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber beim Frisör eine FFP2-Maske tragen. Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Dienstleistung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand
Bleiben Sie gesund.
COVID-19 SCHNELLTESTS
Permanente CORONA Testmöglichkeit in Retz eingerichtet
21.1.2021 | 10:00 Uhr aktualisiert 13.2.2021 | 9:00 Uhr
Die Stadtgemeinde Retz richtet für alle Retzerinnen und Retzer eine permanente Corona Testmöglichkeit ein. Der Test ist kostenlos. Es darf jede Niederösterreicherin und jeder Niederösterreicher teilnehmen.
Ab 26.Jänner 2021 kann man sich jeden Dienstag, von 16 bis 20 Uhr, und jeden Freitag, von 15 bis 20 Uhr, mittels kostenlosen Corona Schnelltest testen lassen.
Anmeldung unter www.testung.at/anmeldung. Vor Ort gibt es auch die Möglichkeit einer Nachregistrierung.
Die Schnelltests finden im Turnsaal der NMS (Rupert Rockenbauer-Platz) .
CORONA TESTSTRASSE Rupert Rockenbauer-Platz
Dienstag, 16– 20 Uhr
Freitag, 15 – 20 UhrTurnsaal der NMS (Rupert Rockenbauer-Platz)
Nehmen Sie bitte Ihre eCard und einen Ausweis und (wenn möglich) einen Ausdruck der Online-Registrierung mit.
Die ?????? ???????? „Zum weißen Engel“, Sandweg 4, 2070 Retz, führt ebenfalls ?????? ?????-??-???????????? an symptomfreien Menschen durch. Testungen können ausschließlich gegen telefonische Voranmeldung (????? ????) in der Apotheke durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie zur Testung Ihre ?-???? mit.
Weitere Corona Schnelltest Straßen im Bezirk Hollabrun:
Tragen Sie immer eine FFP2 Schutzmaske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig zum Corona Schnelltest.
Bleiben Sie gesund.
COVID19
Lockdown bis 7. Februar verlängert,
FFP2-Maske wird Pflicht
18.1.2021 | 8:00 Uhr
Fast 100 Tage werden wir bis zum 7. Februar 2021 im Lockdown gewesen sein. Am 24. Jänner endet er nicht, nein, er wird bis Februar verlängert, Grund: die aggressive Variante des britischen Coronavirus.
Diese Maßnahmen gelten damit bis 7.2.2021:
Ausgangsbeschränkungen von 0 – 24 Uhr
Lockdown wird bis 7. Februar verlängert
Erhöhung der generellen Abstandsregel von 1m auf 2m
FFP2 Masken-Pflicht ab 25. Jänner im Handel und öffentlichen Verkehrsmitteln
Ab dem 8. Februar sollen Handel, körpernahe Dienstleistungen, Museen unter strengen Auflagen öffnen
Distance Learning gilt weiter bis zu den Semesterferien
OÖ und Stmk legen Semesterferien 1 Woche nach vorne
Schulstart Wien und NÖ ab 8. Februar, alle anderen Bundesländer starten am 15. Februar
Gastronomie und Tourismus bleiben im Februar zu
Homeoffice Empfehlung, keine Pflicht, für überall dort wo es möglich ist
Skifahren und Eislaufen bleibt erlaubt.
Tragen Sie eine FFP2 Schutzmaske. Halten Sie 2 Meter Abstand. Hoffen Sie auf eine baldige Impfung.
Bleiben Sie gesund.
COVID19
Doch kein Freitesten:
Lockdown bis 24. Jänner verlängert
4.1.2021 | 8:00 Uhr
Durch die Ankündigung der Opposition (SPÖ, FPÖ, NEOS) im Bundesrat das Gesetz zu blockieren, wird es nun keine Möglichkeit zum Freitesten geben.
Damit wird der Lockdown um eine Woche verlängert. Handel, Gastronomie, Tourismus und wohl auch Schulen werden somit erst am 24. Jänner öffnen.
Diese Maßnahmen gelten damit bis 24.1.2021:
Ausgangsbeschränkungen von 0 – 24 Uhr.
Am Wochenende und 17. Jänner finden Massentests statt.
Der Handel, ausgenommen Lebensmittelgeschäfte und Apotheken, bleibt geschlossen.
Die Gastronomie bleibt bis inklusive 24. Jänner zu.
Die Skigebiete sind vom Lockdown nicht betroffen, FFP2-Maskenpflicht in der Seilbahn und am Lift.
Eislaufplätze bleiben offen.
Die Schulen starten am Jänner, allerdings im Distance Learning – ab 24. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden.
Bleiben Sie gesund. Tragen Sie immer Mund-Nasen-Schutz.
CORONA TEST
Freiwillige AntiGen Test am 16. und 17. Jänner
2.1.2021 | 8:00 Uhr
In Niederösterreich werden am 16. und 17. Jänner wieder freiwillige kostenlose Coronavirus-Schnelltests durchgeführt. Sie erhalten Ihre persönliche Einladung zu Ihrem persönlichen Testtermin per Post von der Stadtgemeinde zugeschickt.
In Retz finden diesmal die Testungen, in der
Mittelschule, Rupert Rockenbauer-Platz 1,
statt.
Anmeldung über diesen Link:
testung.at/anmeldung
Ergebnisabfrage:
testung.at/ergebnis
Wer wird getestet?
Die Testaktion „Niederösterreich testet“ richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger ab 6 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich. Minderjährige müssen von einem Elternteil begleitet werden.
Wie ist der Ablauf?
Einige Tage vorher:
Sie erhalten von der Stadtgemeinde Retz einige Tage vor dem Testtermin eine Einladung per Post zugeschickt, auf der Ort und der genaue Zeitpunkt Ihrer Testung bereits vermerkt sind.
Registrieren Sie sich bitte online unter www.testung.at/anmeldung. Diese Registrierung dient der Erfassung Ihrer persönlichen Daten, damit es vor Ort dann schneller geht und Staus nach Möglichkeit vermieden werden.
Am Testtag:
Kommen Sie bitte zum angegebenen Zeitpunkt zur angegebenen Teststraße, beides steht auf der von der Stadtgemeinde Retz erhaltenen Einladung.
Nehmen Sie bitte Ihre eCard und einen Ausweis und (wenn möglich) einen Ausdruck der Online-Registrierung mit
Bei der Teststrasse:
Beim Empfang werden Sie nach Ihrem Namen und nach Ihrer Sozialversicherungsnummer (oder Registrierungsnummer) gefragt
Die Testung wird durchgeführt und ist nach ca 2 Minuten erledigt
Verlassen Sie die Teststraße bitte rasch und fahren Sie wieder nach Hause
Ergebnis nach der Testung:
Zirka eine Stunde nach der Testung können Sie Ihr Ergebnis online unter www.testung.at/ergebnis selbst abrufen
Wann haben die Teststraßen in den Gemeinden geöffnet?
Die Teststraßen haben an den Testtagen von 8 bis 17 Uhr geöffnet.
Bitte kommen Sie möglichst exakt zu dem auf Ihrer persönlichen Einladung angegebenen Zeitpunkt, um Staus und Massenansammlungen zu vermeiden.
Muss man sich für den Test registrieren?
Man muss nicht, aber es hilft sehr. Bitte online und nur unter testung.at/anmeldung registrieren. Gerne ist Ihnen auch Ihre Stadtgemeinde Retz behilflich.
Natürlich kann man sich auch vor Ort anmelden, aber wenn man das Onlineformular bereits vorher ausgefüllt hat, trägt man maßgeblich dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden.
Was muss ich zum Test mitbringen?
Nehmen Sie bitte Ihre eCard einen Ausweis und wenn möglich einen Ausdruck der Registrierung mit. Das Onlineformular kann schon zu Hause online ausgefüllt und ausgedruckt werden, sonst notieren Sie sich bitte einfach Ihre persönliche Registrierungsnummer.
Im Bereich der Teststraßen gilt ein absolutes Foto– und Filmverbot.
Bleiben Sie gesund. Tragen Sie immer Mund-Nasen-Schutz.
COVID-19 VERORDNUNG
Lockdown bis 18. Jänner
18.12.2020 | 21:00 Uhr
Österreich wird in einen dritten Lockdown gehen. Der Handel wird bis 18. Jänner geschlossen, Gastronomie und Hotels bleiben zu. Wer sich nicht testen lässt, bleibt bis 24. Jänner im Lockdown. Man möchte damit die Corona Pandemie in den Griff bekommen.
Hier eine Übersicht der Maßnahmen:
Dritter Lockdown nach den Weihnachtsfeiertagen, vom 26. Dezember bis 18. Jänner
Ausgangsbeschränkungen von 0 – 24 Uhr
Am Wochenende, 16. und 17. Jänner, finden wieder Massentests statt, wer sich nicht testen lässt, muss eine weitere Woche zuhause in Quarantäne bleiben
Der Handel, ausgenommen Lebensmittelgeschäfte und Apotheken, muss nach Weihnachten wieder zusperren
Gastronomie bleibt bis inklusive 17. Jänner zu
Friseure oder Kosmetik-Studios öffnen erst am 18. Jänner
Skigebiete sind vom Lockdown nicht betroffen, FFP2-Maskenpflicht in der Seilbahn und am Lift
Eislaufplätze bleiben offen
Museen schließen wieder. Ab 18. Jänner sind Theater, Museen und Konzerthäuser wieder offen. Besuchen kann man Veranstaltungen aber nur nach negativem Corona-Test. Indoor maximal 500 Besucher, Outdoor 750.
Schulen starten am 7. Jänner, allerdings im Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden, die Sommerferien sollen später starten
Keine Lockdown-Ausnahmen zu Silvester
Bleiben Sie gesund. Tragen Sie immer Mund-Nasen-Schutz.
CORONA ZUSATZ TESTS
Corona Schnelltests am 21. und 22. Dezember
17.12.2020 | 17:00 Uhr
Auch am 21. und 22. Dezember gibt es in Niederösterreich die Möglichkeit einen freiwilligen kostenlosen AntiGen-Test zu machen. Wenn Sie kurz vor Weihnachten wissen wollen ob Sie COVID-19 positiv sind, besteht nochmals die Möglichkeit einer kostenlosen Testung.
An fünf Standorten kann man sich an diesen beiden Tagen von 8 bis 20 Uhr kostenlos testen lassen, und zwar in Amstetten, Korneuburg, Sankt Pölten, Wiener Neustadt und Zwettl.
Standorte
3300 Amstetten, Stadionstraße 12 (Johann Pölz Halle)
2100 Korneuburg, Am Hafen 6 (Werfthalle 55)
3100 St. Pölten, Kelsengasse 9 (VAZ)
2700 Wiener Neustadt, Rudolf Diesel-Straße 30, (Arena Nova)
3910 Zwettl,Stadthallenplatz 1 (Stadthalle)
Anmeldung über diesen Link:
www.testung.at/anmeldung
Ergebnisabfrage:
www.testung.at/ergebnis
Wann haben die Teststraßen geöffnet?
Die fünf Teststraßen haben an am 21. und 22. Dezember jeweils von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Kommen Sie bitte innerhalb dieser Öffnungszeiten.
Wer wird getestet?
Die Testaktion „Niederösterreich testet“ richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger ab 6 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich. Minderjährige müssen von einem Elternteil begleitet werden.
Wie ist der Ablauf?
Vorher:
Registrieren Sie sich bitte nach Möglichkeit online unter www.testung.at/anmeldung. Diese Registrierung dient der Erfassung Ihrer persönlichen Daten, damit es vor Ort dann schneller geht und Staus nach Möglichkeit vermieden werden. Sie können aber auch ohne Registrierung kommen.
Am Testtag:
Kommen Sie bitte zwischen 8 und 20 Uhr in eine der fünf Teststraßen
Nehmen Sie bitte Ihre eCard bzw. einen Ausweis und (wenn möglich) einen Ausdruck der Online-Registrierung mit
Bei der Teststraße:
Beim Empfang werden Sie nach Ihrem Namen und nach Ihrer Sozialversicherungsnummer (oder Registrierungsnummer) gefragt
Die Testung wird durchgeführt und ist nach ca 2 Minuten erledigt
Verlassen Sie die Teststraße bitte rasch und fahren Sie wieder nach Hause
Ergebnis nach der Testung:
Zirka eine Stunde nach der Testung können Sie Ihr Ergebnis online unter www.testung.at/ergebnis selbst abrufen. Sie bekommen zusätzlich auch ein SMS auf Ihr Handy mit dem Ergebnis.
Muss man sich für den Test registrieren?
Man muss nicht, aber es hilft uns sehr! Bitte online und nur unter www.testung.at/anmeldung registrieren. Gerne ist Ihnen auch Ihre Gemeinde behilflich.
Natürlich kann man sich auch vor Ort anmelden, aber wenn man das Onlineformular bereits vorher ausgefüllt hat, trägt man maßgeblich dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden.
Was muss ich zum Test mitbringen?
Nehmen Sie bitte Ihre eCard bzw. einen Ausweis und wenn möglich einen Ausdruck der Registrierung mit. Das Onlineformular kann schon zu Hause online ausgefüllt und ausgedruckt werden, sonst notieren Sie sich bitte einfach Ihre persönliche Registrierungsnummer.
Im Bereich der Teststraßen gilt ein absolutes Foto– und Filmverbot.
Informationen zu den für 9. und 10. Jänner 2021 geplanten Flächentests finden Sie hier, sobald WIRFÜRRETZ die Informationen hat.
In NÖ findet die Lehrertestung auch zu diesem Termin statt (nicht 7./8.1).
Bleiben Sie gesund. Tragen Sie immer Mund-Nasen-Schutz.
STRASSENBAU
Freie Fahrt – S3 eröffnet
16.12.2020 | 19:00 Uhr
Am Freitag, 18.Dezember 2020, wird die Weinviertler Schnellstraße zwischen Hollabrunn und Guntersdorf offiziell eröffnet, aber ohne Fest.
Mit einer Gesamtlänge von 11 Kilometer geht ein wichtiger Teil eines Straßenbau Projektes im Weinviertel in Betrieb. Am 29. Mai 2017 war Baubeginn und die Gesamtkosten belaufen sich auf 132 Millionen Euro.
Die Strecke Hollabrunn-Süd bis Guntersdorf ist in einem 2+1-System ausgebaut. Das ist eine neuere Schnellfahrvariante mit getrennten Richtungsfahrbahnen sowie autobahnähnlichen Auf- und Abfahrten. Die Fahrtrichtungen wechseln etwa 1,5 bis 2 km auf zweispurig.
Eckdaten
Gesamtlänge: 11 Kilometer
Gesamtkosten: 132 Millionen Euro
Baubeginn: 29. Mai 2017