In der Sitzung des Gemeinderates vom 10. Juni 2015 brachten wir folgenden Dringlichkeitsantrag ein.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Liste „Wir für Retz“ sieht das Projekt der Althoferweiterung durchaus positiv und möchte dies auch unterstützen. Im Sinne der Sorgfalt und Sparsamkeit sollte unserer Meinung nach jedoch Laufzeit bzw. Gesamtsumme vom Gemeinderat limitiert werden. Das sind wir einfach unseren nachkommenden Generationen schuldig!
Wir stellten daher den Antrag (in vollem Wortlaut)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates von Retz ersuchen gemäß § 46 lit. 3) NÖ GO 1973 die nachstehenden Verhandlungsgegenstände
Aufhebung der Zusage vom 2. April 2014 zur unbefristeten Leistung von Kostenbeiträgen für die Erweiterung des Althofs
Limitierung der Kostenbeiträge für die Erweiterung des Althofs in Hinblick auf Höhe und Festsetzung des Zahlungsendes zur Leistung eines Kostenbeitrags in der Höhe von EUR 290.000,- pro Jahr und Festlegung eines Begünstigten dieses Kostenbeitrages
auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Gemeinderates aufzunehmen und begründen die Dringlichkeit wie folgt:
Im Gemeinderatsbeschluss vom 2. April 2014 Pkt. 12 lit b) verpflichtet sich die Stadtgemeinde Retz auf unbestimmte Zeit einen Zuschuss in der Höhe von EUR 290.000,- pro Jahr für bevorstehende Investitionen zu leisten. Mittlerweile haben die Bauarbeiten begonnen und es ist bis jetzt seitens der Stadtgemeinde KEINE Einschränkung der Laufzeit bzw. der maximalen Kosten des Projektes erfolgt. Durch diese uneingeschränkte Zusage könnten die Projektkosten bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im August 2015 eine Höhe erreichen, welche die Finanzkraft der Gemeinde deutlich überfordern könnte. Eine Anpassung bzw. Kostenbegrenzung ist bis jetzt nicht im Gemeinderat erfolgt.
Die unterzeichneten Gemeinderäte stellen daher an den Gemeinderat der Stadtgemeinde Retz den Antrag, den Pkt. 12 lit b) Kostenbeitrag – Anpassung an neue Kreditlaufzeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 2. April 2014 aufzuheben.
Die unterzeichneten Mandatare unterstützen das geplante Projekt durchaus, wenn die maximale Investitionssumme und die entstehenden Folgekosten erhoben und begrenzt werden.
Aus formalen Gründen kann folgende Ergänzung als weiterer Dringlichkeitsantrag gesehen werden, über den getrennt abgestimmt werden kann.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Retz möge zur Finanzierung der Investitionen im Althof Retz einen Kostenbeitrag in der Höhe von jährlich EUR 290.000,- beschließen, diesen jedoch maximal bis zu einem festgelegten Zeitpunkt und einen konkreten Begünstigten dieser Zahlungen bestimmen. Diese Punkte mögen heute oder bis zu einer heute zu beschließenden Frist von den Verantwortlichen im Ausschuss der Althof GmbH verbindlich festgesetzt werden und dem Gemeinderat mitgeteilt werden.
Wir ersuchen den Gemeinderat der Stadtgemeinde dem ersten Teil des Dringlichkeitsantrages heute zuzustimmen und empfehlen, um die Investitionstätigkeit unter Einhaltung der Fristen für die Fördereinreichung nicht zu gefährden, den zweiten Teil des Antrags entsprechend zu ergänzen und heute diesen oder einen ähnlichen Tagesordnungspunkt zu beschließen, der einen unbegrenzten Kostenbeitrag ausschließt.