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COVID-19 VERORDNUNG

Neue Regeln im Lockdown

27.11.2020 | 11:00 Uhr

Ab Freitag, 27.November, gilt in Österreich eine neue Corona-Verordnung.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Engste Angehörige sind nur Eltern, Kinder und Geschwister. Kontakt zu diesen Angehörigen ist erlaubt. Ausgenommen sind minderjährige Kinder, die beaufsichtigt werden müssen. Großeltern dürfen die Kinder beaufsichtigen.

  • Bei Treffen gilt: Personen aus einem gemeinsamen Haushalt dürfen nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen, nicht mehrere auf einmal.

  • Als Bezugspersonen gelten Menschen, mit denen man mehrmals wöchentlich physischen Kontakt hat. Kontakte zu diesen Personen ist erlaubt.

  • Die eigene Wohnung darf zu beruflichen Zwecken verlassen werden. Dazu gehören auch ehrenamtliche Tätigkeiten, der Nikolo darf daher kommen.

  • Erholung im Freien darf mit Personen stattfinden, mit denen Kontakt erlaubt ist. Das sind die Angehörigen.

  • Waffen dürfen nur für berufliche Zwecke gekauft werden. Jägerinnen oder Jäger dürfen Waffen erwerben.

  • Körpernahe Dienstleistungen dürfen auch nicht außerhalb der Betriebsstätte angeboten werden. Die Friseurin darf keine Hausbesuche machen.

  • Lebensmittel und Drogerieprodukte dürfen auch am Samstag bis 22 Uhr geliefert werden. Befristet bis Ende 2020.

Passen Sie auf sich und Andere auf. Befolgen Sie die Abstandregeln und tragen Sie Mund- und Nasenschutz.