Alle Wasserverbraucher im Bereich der Stadt Retz und in den Katastralgemeinden Obernalb und Unternalb sind mit Schreiben vom 27.10.2015 informiert worden, dass bei einer Untersuchung des Trinkwassers Keime in unzulässiger Anzahl festgestellt worden sind und das Wasser daher nur in abgekochter Form verwendet werden durfte.     ……………

Heute hat die Stadtgemeinde Retz von der zuständige Analyseanstalt die Auswertung der am 1. Dezember 2015 entnommenen Proben erhalten:
Aufgrund der vorliegenden bakteriologischen Untersuchungsergebnisse der Ortsnetzproben und des Tiefbehälters (linke Kammer) der WVA Retz ist das Wasser wieder ohne weitere zusätzliche sichere Desinfektion für Trinkzwecke verwendbar. 

Ein Abkochen des Wassers vor der Verwendung als Trinkwasser ist daher nicht mehr notwendig.  Auch alle anderen empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen können beendet werden.

Details finden Sie hier Trinkwasser – Entwarnung Schreiben vom 7. Dezember

Quelle: www.retz.gv.at