WIRFÜRRETZ | DER SACHE ZULIEBE

COVID-19 MASSNAHMEN

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung die Ausbreitung des Covid-19 Virus in den Griff bekommen.

14.11.2020 | 19:00 Uhr

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

  • Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur mehr aus bestimmten Gründen verlassen, und zwar rund um die Uhr. Erlaubt bleibt die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von „Grundgütern“ und der Gang zur medizinischen Versorgung.

  • Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist gestattet, etwa Spaziergänge oder Individualsport.

  • Auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt unter die Ausnahmen, ebenso der Friedhofsgang, der Besuch religiöser Einrichtungen oder die Versorgung von Tieren. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

  • Deutlich verschärft werden die Regeln hinsichtlich Treffen mit nicht haushaltszugehörigen Personen. Zu Treffen darf man nur mehr dann hinaus, sofern es sich um Kontakte mit dem Lebenspartner handelt oder um Kontakte „mit einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“.

  • Die Bundesregierung versteht darunter, dass sich ein Haushalt jeweils nur mehr mit einer einzelnen haushaltsfremden Person treffen darf, die bestimmt werden soll.

ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT

  • Weiter aufrecht bleibt die 1 Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum zu nicht haushaltszugehörigen Personen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS), Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind weiterhin ausgenommen.

HANDEL

  • Der Handel wird bis auf Ausnahmen geschlossen. Weiter offen hat der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger und Fahrrad- und Kfz-Werkstätten.

  • Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert.

GASTRONOMIE

  • Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6 und 19 Uhr gestattet.

  • Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt.

DIENSTLEISTUNGEN

  • Körpernahe Dienstleistungen sind verboten, etwa auch Friseure oder Kosmetiker oder der Gang zum Masseur.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN

  • Die Schulen wechseln komplett in den Fernunterricht, nach den Oberstufen, nun auch der gesamte Pflichtschulbereich. Es soll jedoch, wenn notwendig, Betreuung sowie pädagogische Unterstützung in Kleingruppen angeboten werden.

  • Der Präsenzunterricht für alle Schulen soll dann am 7. Dezember wieder aufgenommen werden. Bei den Kindergärten verhält es sich ähnlich: Grundsätzlich gibt es keine Anwesenheitspflicht, Kinder können bei Bedarf aber in den Einrichtungen betreut werden.

ORDINATIONEN

  • Ordinationen stehen während des harten Lockdowns uneingeschränkt und im vollen Umfang zur Verfügung. Es wird darum gebeten, die Ordinationen nur nach telefonischer Voranmeldung aufzusuchen.

  • Begleitpersonen sollten nur nach Rücksprache mitkommen. Vieles kann auch auf elektronischem Weg erledigt werden.

VERANSTALTUNGEN, TOURISMUS

  • Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt, Ausnahmen gibt es für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- und Politik-Veranstaltungen.

  • Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende.

SPORT

  • Sämtliche Freiluft-Sportanlagen für Amateure werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Auch Eislaufplätze werden beispielsweise nicht geöffnet.

  • Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Der Profi-Bereich bleibt aufrecht.

FREIZEITEINRICHTUNGEN

  • Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Museen und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks oder Freizeit- und Vergnügungsparks bleiben geschlossen.

  • Auch Bibliotheken, die bisher offen waren, dürften schließen.

ARBEITSPLATZ

  • Wo es möglich ist, wird Home Office empfohlen.

  • Sind weder der Ein-Meter-Abstand noch andere Schutzmaßnahmen möglich, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

SPITÄLER, ALTEN- und PFLEGEHEIME

  • In Spitälern ist nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich.

  • Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person begleitet werden, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen.

  • Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Corona-Test absolvieren. Auch in Pflegeeinrichtungen ist nur ein Besuch pro Woche und Patient möglich.

BEGRÄBNISSE, RELIGION

  • Die katholische Kirche setzt während des Lockdowns die öffentlichen Gottesdienste befristet aus.

  • Für das persönliche Gebet werden die Kirchen aber weiter offen bleiben. Gottesdienste können hingegen wie im Frühjahr nur in verschlossenen Räumen und im kleinsten Kreis stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden. Damit sei gesichert, dass die Eucharistiefeier stattfinde und man über die Medien mitfeiern könne.

  • Darüber hinaus sei auch im „Lockdown“ die seelsorgliche Begleitung von Kranken und Sterbenden weiterhin möglich. An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.