SILVESTER 2020
Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet
29.12.2020 | 11:00 Uhr
Nicht nur zu Silvester ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verboten. Denn im Ortsgebiet, also so gut wie überall, ist das Zünden von Knallern und Raketen grundsätzlich nie erlaubt.
Die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2, das sind z.B: Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, „Ladycracker“, Raketen oder Blitzknallkörper im Ortsgebiet, ist generell verboten. Ausnahmeregelungen für private Feuerwerke könnte der Bürgermeister erteilen, wird aber vermutlich nicht geschehen.
Das sagt das Gesetz:
38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten, es sei denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer genehmigten Mitverwendung gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 PyroTG, die eine bescheidmäßige Einzelentscheidung mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen darstellt. Zuständig dafür ist die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion.
Irgendwie logisch ist auch, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und Tankstellen, die Verwendung von Feuerwerkskörpern untersagt ist.
Zusätzliche Informationen unter:
Feiern Sie daher Silvester ruhig und ohne Feuerwerk.
WIRFÜRRETZ wünscht einen schönen ruhigen Start in das Jahr 2021.