CORONA MASSNAHMEN
Der Osterlockdown wird verlängert
25.3.2021 | 8:00 Uhr UPDATE 7.4.2021 | 9 Uhr
Der Handel, mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte, sind bereits seit Gründonnerstag geschlossen und bleiben das bis zum 18.4. Die Schulen sind im Distance Learning. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben verschärft und gelten von 0:00 bis 24:00 Uhr.
Die Ausnahmen bei den Ausgangsbeschränkungen sind: die Fahrt zur Arbeit, Spaziergänge oder Individualsport, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Abwendung von Gefahren.
Die Maßnahmen im Überblick die jetzt vom 1.4. – 18.4.2021 gelten:
Ausgangsbeschränkungen von 0 bis 24 Uhr. Es gelten die bekannten Ausnahmen wie Hilfeleistung in Notfällen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, Erholung und berufliche Gründe.
Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige/Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.
Der Handel bleibt geschlossen
Ausgenommen sind Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten wie etwa Lebensmittelgeschäfte, Apotheken. Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem typischen Warensortiment entsprechen.
Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.
- Märkte sind geöffnet.
Körpernahe Dienstleistungen dürfen nicht angeboten werden.
Schulbetrieb: Alle Schulen sind im Distance-Learning.
Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Dies betrifft
Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie
Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive.
Sport und Jugend
Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt.
Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlerinnen und -sportler betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson.
Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Bleiben Sie gesund.