Land NÖ unterstützt Tourismusbetriebe
Das Land Niederösterreich hilft der heimischen Hotellerie und Gastronomie.
Die niederösterreichischen Betriebe werden heuer von ihrer Beitragspflicht, vom sogenannten Interessentenbeitrag, entlastet. Dieser Entfall hilft rund 20.000 Betrieben, das Land übernimmt hier 10 Millionen Euro an Kosten als Soforthilfe.
Der Wortlaut des Gesetzes:
Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19
(1) Für das Kalenderjahr 2020 ist entgegen § 13 Abs. 4 kein Interessentenbeitrag zu entrichten.
(2) Das Land Niederösterreich vergütet den Gemeinden die Einnahmen, die durch ein Unterbleiben der Einhebung des Interessentenbeitrages 2020 ausfallen. Die Festsetzung der Höhe der Vergütung erfolgt auf Grundlage der für das Jahr 2019 gemäß § 13 Abs. 14 lit.b) abzuführenden Beträge. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.
(3) Für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 haben die Verordnungen zur Wertsicherung gemäß § 12 Abs. 6 lit. b) und § 13 Abs. 12 zu unterbleiben.“
Es gab auch eine Änderung beim Buschenschankgesetz.
Die Zeit zwischen den Ausschankzeiten wird von 4 Wochen auf 2 Wochen reduziert, befristet bis Ende 2020. Damit darf der Buschenschank 2 Wochen früher wieder beginnen.