WIRFÜRRETZ | NÄHER DEN BÜRGERN

 

VERORDNUNG

Parken im Retzer Stadtzentrum

4.5.2021 | 9:00 Uhr UPDATE 28.5.2021 | 8:00 Uhr

 

Verordnung „Verkehrsregelnde Maßnahmen im Stadtzentrum“

Der Gemeinderat hat am 26.5.2021 die Regelung über die Ausnahmebewilligungen der Kurzparkzone aufgehoben. Damit werden auch für die Ausnahmebewilligungen kein 250,- Euro eingehoben.

Die erweiterte Kurzparkzone wurde per Verordnung kundgemacht, aber erst durch Anbringen der Verbotszeichen tritt die Kurzparkzone in Kraft. Das bedeutet es gilt- zur Zeit – nur die bestehende Kurzparkzone.

>> Link zur Verordnung