Verordnung „Verkehrsregelnde Maßnahmen im Stadtzentrum“
Der Gemeinderat hat am 26.5.2021 die Regelung über die Ausnahmebewilligungen der Kurzparkzone aufgehoben. Damit werden auch für die Ausnahmebewilligungen kein 250,- Euro eingehoben.
Die erweiterte Kurzparkzone wurde per Verordnung kundgemacht, aber erst durch Anbringen der Verbotszeichen tritt die Kurzparkzone in Kraft. Das bedeutet es gilt- zur Zeit – nur die bestehende Kurzparkzone.