INITIATIVANTRAG
Keine Kurzparkzone im gesamten Retzer Stadtzentrum
7.9.2021 | 19:00
Unterstützen Sie den Initiativantrag
Es gibt im Stadtzentrum von Retz, rund 100 Stellplätze für Dauerparker und rund 270 Stellplätze in verschiedenen Kurzparkzonen. Durch eine Verordnung des Bürgermeisters würde das gesamte Retzer Stadtzentrum zur Kurzparkzone erklärt werden.
Das würde die Lebensqualität der BewohnerInnen, Gäste und Besucher im Stadtzentrum deutlich beeinträchtigen und durch die Verlagerung des ruhenden Verkehrs wären die Bevölkerung im Umfeld aber auch die MitarbeiterInnen im Zentrum stark betroffen.
Warum ein Initiativantrag an den Bürgermeister?
Als Ziel des Initiativantrags soll erreicht werden, dass die Verordnung des Bürgermeisters (Verordnung) vom 14.4.2021 aufgehoben wird und in einem umfangreichen Prozess mit Einbindung der Bevölkerung die Interessen der Bewohner, Besucher und der Wirtschaft im Zentrum von Retz in einer überarbeiteten Version berücksichtigt werden.
Es soll ein langfristiges Verkehrskonzept erarbeitet werden, welches Anwohnerparkzonen, Busparkplätze, Parkmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtzentrum, Lösungen für Nächtigungsgäste und Besucher u.v.m. berücksichtigt.
Unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift diesen Initiativantrag.
Wenn Sie in Retz wahlberechtigt sind, zählt Ihre Unterschrift.
Die Unterschriftenliste können Sie an ParkenInRetz@gmx.at mailen, oder nehmen Sie mit einem WIRFÜRRETZ Mandatar www.wirfuerretz.at/team/ Kontakt auf.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.Mai 2021 wurde der Beschluss über das gebührenpflichtige Parken aufgehoben, die Verordnung über die Kurzparkzone im gesamten Stadtzentrum jedoch nicht. Diese Verordnung kann jederzeit durch Anbringen der Verkehrstafeln umgesetzt werden. Der Initiativantrag soll das verhindern.
Dadurch wird die Parkplatzsituation rund um das Stadtzentrum deutlich beeinflusst, da sich dorthin die Dauerparkplätze verlagern werden.
Das Schreiben über die Auflagen für Sonderbewilligungen (Brief an die Anrainer), welche seit 1.Juni gelten sollten, sah massive Einschränkungen für Anrainer, Zweitwohnbesitzer, Mitarbeiter und Wirtschaftsbetriebe im Zentrum vor.
Tragen Sie immer eine MNS-Maske.
Halten Sie 1m Abstand.
Gehen Sie regelmäßig Testen.
Lassen Sie sich Impfen.
Bleiben Sie gesund.