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COVID-19 MASSNAHME

FFP2 Maskenpflicht ab 25. Jänner

25.1.2021 | 8:00

In Österreich ist das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ab 25.1.2021 verpflichtend. Diese sollen noch besser das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimieren.

Wo muss eine FFP2 Maske getragen werden?

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Geschäften (sofern geöffnet)

  • Ordinationen

  • Bei Fahrgemeinschaften

  • In Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe

  • Auf Märkten (indoor und outdoor)

  • In der Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)

  • In Beherbergungsbetrieben – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer

Was für Typen von FFP-Masken unterscheidet man?

Je nach Filterleistung lassen sich FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken unterscheiden:

  • FFP1-Masken filtern über 80 Prozent der Schadstoffe in der Atemluft

  • FFP2-Masken filtern mehr als 94 Prozent der Schadstoffe und Aerosole

  • FFP3-Masken filtern bis zu 99 Prozent der Schadstoffe und Aerosole

Worauf muss ich beim Kauf achten?

Während im Frühjahr und Herbst FFP2-Masken Mangelware waren, sind sie derzeit überall erhältlich. Es sind auch zahlreiche Fälschungen im Umlauf. Wichtig ist es daher, auf das CE-Zeichen zu achten. Neben diesem muss ein vierstelliger Code stehen, der die Prüfstelle anzeigt. Um der EU-Norm zu entsprechen, müssen FFP2-Masken 94 Prozent der Partikel der Umgebungsluft herausfiltern, FFP3-Masken sogar 99 Prozent.

Was ist bei der Anwendung wichtig?

Nur wenn die Masken richtig getragen werden, können sie das Infektionsrisiko tatsächlich senken. Entscheidend ist, dass die Masken eng anliegen. Sitzen sie zu locker, kann ungefilterte Luft ins Innere dringen. Auch bei Männern mit Bart können die Masken nicht dicht genug anliegen.

 

Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand

Bleiben Sie gesund.