ZUSCHUSS

NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss
BEANTRAGEN

19.4.2023 | 9:00 Uhr

Ab 19.4.2023 kann der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Landes Niederösterreich beantragt werden (bis 30. Juni 2023).

Auf der Website des Landes befindet sich ein Online-Formular.
Oder man bestellt telefonisch – 02742 9005 15970 – das Formular.

Alle Niederösterreicher*innen über 18 Jahre, mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich können einen Antrag stellen. Das jährliches Bruttohaushaltseinkommen, für 1 Person, beträgt 40.000 Euro. Bei Mehr-Personen-Haushalten liegt diese Grenze bei 100.000 Euro.

150 Euro bekommt ein Ein-Personen-Haushalt einmalig, ein Zwei-Personen-Haushalt 200 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt 250 Euro, ein Vier-Personen-Haushalt 300 Euro und ein Fünf-Personen-Haushalt 350 Euro.

Details gibt es auf der Website des Landes Niederösterreich.

In Retz können unverschuldet in Not geratene Retzer*innen, ein Ansuchen für finanzielle Unterstützung an die Bürgerspitalstiftung richten. Der Antrag kann in der Stadtgemeinde Retz abgegeben werden.

> Kundmachung Bürgerspitalstiftung

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