COVID-19 TESTS

Zum Friseur?
Welcher Corona-Test ist notwendig.

13.2.2021 | 16:00 Uhr

Ab Montag, dem 8. Februar, kommt es in Österreich zu einigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Termine bei Friseuren oder anderen körpernahen Dienstleistern können dann wieder wahrgenommen werden, man braucht aber einen geeigneten Corona-Test.

Das ist beim nächsten Friseurbesuch zu beachten.

Hier die wichtigsten Informationen vom Gesundheitsministerium zu den Lockerungen der Corona-Maßnahmen bei körpernahen Dienstleistern.

Diese Tests gelten:

Beim Friseurbesuch braucht man einen Antigen– oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dabei zählt der Zeitpunkt der Probenahme. Wichtig ist jedoch: Als Nachweis gilt das negative Testergebnis nur dann, wenn es eindeutig der Person zuordenbar ist, etwa mit einem ärztlichen Zeugnis, einem Laborbefund, dem behördlichen Testergebnis einer Teststraße oder der Testbestätigung einer Apotheke. Als Identifikationsnachweis ist ein Ausweis notwendig, wie der Führerschein oder der Personalausweis.

Vorsicht bei Selbsttests

Selbsttests, die etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt werden können, dürfen nicht als Zutrittstests verwendet werden. Es kann nicht kontrolliert werden, ob der Test richtig durchgeführt wurde und wer diesen Test durchgeführt hat.

Müssen alle Altersgruppen einen Test machen?

Für Kinder bis 10 gilt das Testergebnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder jedoch ein eigenes Testergebnis für den Friseur.

Wer kontrolliert, ob ich einen negativen Test vorweisen kann?

Der jeweilige Betrieb darf Dienstleistungen nur jenen Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die lokale Gesundheitsbehörde und die Polizei werden stichprobenartige Überprüfungen machen.

Ist ein Test nach einer COVID-Infektion notwendig?

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber beim Frisör eine FFP2-Maske tragen. Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Dienstleistung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.

Tragen Sie immer eine FFP2 Maske.
Halten Sie 2m Abstand

Bleiben Sie gesund.